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Können Staaten pleite gehen?

ZDF heute journal, Beitrag vom 24.02.2009

Die Rechtslage in den EU-Verträgen ist knifflig: Einerseits ist klar geregelt, dass kein Euro-Land darauf pochen kann, dass seine Haushaltsdefizite oder Schulden von anderen Euro-Mitgliedsstaaten ausgeglichen werden.

"No bailing out", heißt die Regel, sinngemäß: kein Geld für Bankrotteure.

Aber: Im Euro-Vertrag (Maastrichter Vertrag von 1992) heißt es in Artikel 103a wörtlich: "Ist ein Mitgliedsstaat aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen, so kann der Rat einstimmig beschließen, dem betreffenden Mitgliedsstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Gemeinschaft zu gewähren".